allgemeine geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Medienwerkstatt Vogler GmbH, Neidhardswinden 63, 91448 Emskirchen (im Folgenden Medienwerkstatt Vogler genannt)
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen von MEDIENWERKSTATT VOGLER zu Dritten (im weiteren Kunde genannt), die ihren Grund oder Anlass in einem Vertrag oder in einem auf die Anbahnung eines Vertrages gerichteten Vorvertragverhältnis zu einem Dritten haben, soweit deren Geltung nicht ausdrücklich in Textform ausgeschlossen ist.
1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.
1.3. Die Lieferung und Vermietung von Waren, die Leistung von Diensten und Werken, der Transfer von Know-how und die sonstigen Leistungen, sowie die Angebote von MEDIENWERKSTATT VOGLER erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten somit auch für alle künf tigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware, der Leistung oder unserer Angebote, gleich ob diese mit oder ohne Auff orderung durch Sie erfolgen, gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.4. Andere Geschäfts-, Verkaufs-, Zahlungs-, und / oder Lieferbedingungen von Seiten des Kunden werden von MEDIENWERKSTATT VOGLER nicht anerkannt, auch wenn in Kenntnis abweichender Bedingungen ein Auftrag erfüllt wird, soweit nicht etwas anderes textförmig bestimmt und anerkannt wird.
1.5. Kommen von den Bedingungen eines Vertragstyps erfasste Sachverhalte auch bei anderen Vertrags-typen vor, so wird darauf die Regelung dieser Sachverhalte entsprechend angewendet.
1.6. Sind Sachverhalte nicht oder nur unvollständig erfasst, so sind die Bestimmungen der Sonderbedin-gungen entsprechend anzuwenden, die ähnliche Sachverhalte regeln.
1.7. Die Parteien dürfen im Vertrag von diesen Geschäftsbedingungen durch ausdrückliche textförmige Regelung abweichen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote von MEDIENWERKSTATT VOGLER sind freibleibend und unverbindlich. Annahme-erklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der textförmigen Bestätigung von MEDIENWERKSTATT VOGLER. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, konkret auch hinsichtlich dieser Klausel.
2.2. Liegen den Angeboten von MEDIENWERKSTATT VOGLER Planungen, Projektierungen oder Leistungs-verzeichnisse zugrunde, die von MEDIENWERKSTATT VOGLER selbst oder in deren Auftrag von Dritten erstellt wurden, dürfen die Angebote nicht dergestalt ausgebeutet werden, dass diese Grundlage für Aus-schreibungen des Kunden bilden oder ansonsten an Dritte gegeben werden, um Konkurrenzangebote ein-zuholen oder deren Leistungserfüllung zu fördern. Auch der Kunde selbst darf solche Unterlagen, wenn es nicht zum Vertrag mit MEDIENWERKSTATT VOGLER kommt, nicht verwenden. Werden von MEDIENWERK-STATT VOGLER erstellte Vorlagen ausgebeutet und vom Kunden für eigene Ausschreibungen missbraucht oder mittelbar oder unmittelbar an Konkurrenz unternehmen von MEDIENWERKSTATT VOGLER weitergege-ben oder sonst vom Kunden verwendet, verpfl ichtet sich der Kunde als Vertrags- oder Verhandlungspart-ner wegen Vorlagenbeuterei 5 % der Auftragssumme als pauschale Vergütung für die Entwicklung dieser Vorlagen zu zahlen.
3. Ergänzende Grundsätze und unzulässige Rechtsausübung
3.1. Handelsbräuche, die sich im Bereich Repro- und Drucktechnik im Geschäftsverkehr durchgesetzt haben, sind bei der Durchführung aller Geschäftsbeziehungen mit MEDIENWERKSTATT VOGLER, sowie beim Abschluss der Verträge und deren Erfüllung zu berücksichtigen, soweit sie nicht diesen Geschäftsbedin-gungen widersprechen.
3.2. Bei der Auslegung von Erklärungen ist der erkennbare Wille des Erklärenden maßgeblich.
3.3. Bei der Auslegung von Verträgen sind der Vertragszweck, der übrige Vertragsinhalt, die Gepfl ogen-heiten, die sich in den gegenseitigen Beziehungen der Partner herausgebildet haben, und die Handels-üblichkeit, insbesondere die Handelsbräuche zu berücksichtigen.
3.4. Die einzelnen Teile dieser Geschäftsbedingungen sollen so ausgelegt werden, dass sie einander nicht widersprechen.
3.5. Die Ausübung von Rechten aus der Geschäftsbeziehung ist unzulässig, wenn sie darauf gerichtet ist, dem Geschäftspartner Schaden zuzufügen.
3.6. Die Ausübung von Rechten aus einem Rechtsverhältnis durch einen Partner ist auch dann unzulässig, wenn diese zu dem eigenen Verhalten im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis in Widerspruch steht.
4. Leistung
4.1. Der Leistungsort ist der Sitz von MEDIENWERKSTATT VOGLER.
4.2. Ist der Zeitpunkt für die Leistung weder vereinbart noch aus dem Zweck der Leistung zu entnehmen, so ist MEDIENWERKSTATT VOGLER berechtigt, sofort zu leisten, und verpfl ichtet, den Kunden in handels-üblicher Weise über die Leistung zu informieren. Der Kunde ist MEDIENWERKSTATT VOGLER gegenüber berechtigt, die Leistung innerhalb einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zu verlangen.
4.3. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff – und Energiemangel, behördliche Anordnungen und so weiter, auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – hat MEDIENWERKSTATT VOGLER auch bei verbind-lich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Ereignisse berechtigen MEDIENWERK-STATT VOGLER, die Lie ferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.5. MEDIENWERKSTATT VOGLER hat seine Leistung so zu erbringen, wie es dem Bestimmungszweck ent-spricht. Wenn ein Bestimmungszweck weder vereinbart, noch für MEDIENWERKSTATT VOGLER erkennbar ist, hat MEDIENWERKSTATT VOGLER die Leistung so zu erbringen, wie es üblich ist.
4.6. MEDIENWERKSTATT VOGLER garantiert, seine Leistung frei von Rechten Dritter zu erbringen, soweit nicht ausdrücklich anderes erklärt wird.
4.7. Ist nach der vertraglichen Vereinbarung die Leistungserbringung von Vorleistungen des Kunden abhän-gig oder sind Leistungen des Kunden einzubinden, damit MEDIENWERKSTATT VOGLER die Gesamtleistung erbringen kann, übernimmt MEDIENWERKSTATT VOGLER keine Gewähr für die Tauglichkeit, die Qualität oder sonstige Beschaff enheit der vom Kunden gestellten Leistung. Scheitert die Leistungserbringung sei-tens MEDIENWERKSTATT VOGLER an der Vorleistung des Kunden oder daran, dass von ihm zu erbringende (Vor-)Leistungen bzw. Zusatzleistungen den Leistungserfolg durch MEDIENWERKSTATT VOGLER hindert, bleibt der Kunde zur Gegenleistung verpfl ichtet.
5. Preise, Zahlung
5.1. Alle Vergütungen, Preise und sonstigen Entgelte verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten, soweit nichts anderes textförmig vereinbart ist, ab Neidhardswinden.
5.2. Produktionstechnisch bedingte Über- und Unterlieferungen von jeweils bis zu 10 % der vereinbarten Aufl age sind abzunehmen und beim Preis durch konkrete Anpassung zu berücksichtigen.
5.3. MEDIENWERKSTATT VOGLER ist jederzeit berechtigt, Teilzahlungen für Teillieferungen oder abge-schlossene Teil leistungen im Rahmen des Liefer- oder Leistungsumfangs zu verlangen.
5.4. Zahlungen müssen sofort und abzugsfrei erfolgen. Wechsel werden nicht akzeptiert. Schecks wer-den nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn MEDIENWERKSTATT VOGLER über den Gegenwert frei verfügen kann. Gebühren, Diskont, Inkassospesen und sonstige Zahlungs-nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden.
5.5. Skonti dürfen nur einbehalten werden, wenn das ausdrücklich textförmig vereinbart ist.
5.6. In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehal-tungsrecht an den Zahlungsmitteln auszuüben, es sei denn, seine Gegenforderung ist von MEDIENWERK-STATT VOGLER anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Mit abgetretenen Forderungen darf überhaupt nicht aufgerechnet werden.
5.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MEDIENWERKSTATT VOGLER berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über Basiszinssatz p.a. zu verlangen. MEDIENWERKSTATT VOGLER darf bei Zahlungsverzug des Kunden, weitere Lieferungen und Leistungen zurückhalten. In diesem Fall ist MEDIENWERKSTATT VOGLER ferner berechtigt, etwa eingeräumte Zahlungsziele aufzukündigen und Ausgleich off ener Rechnungen sofort zu verlangen.
5.8. Tritt nach Vertragsschluss eine Gefährdung des Zahlungsanspruchs von MEDIENWERKSTATT VOGLER bspw. dadurch ein, dass sich das Vermögen des Kunden wesentlich verschlechtert oder dieser bei Vertrags-schluss falsche Angaben über seine die Kreditwürdigkeit gemacht hat oder kommt der Kunde mit einer fäl-ligen Zahlung aus laufenden oder früheren Abschlüssen in Rückstand, so ist MEDIENWERKSTATT VOGLER berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen bzw. Leistungen Barzahlung oder Sicherheit vor Ablieferung der Ware bzw. Leistung der Dienste oder des Werkes zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. In diesem Fall ist MEDIEN-WERKSTATT VOGLER weiter berechtigt, etwa eingeräumte Zahlungsziele aufzukündigen und Ausgleich off e-ner Rechnungen sofort zu verlangen und Schadenersatzansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.
6. Obliegenheit des Kunden
6.1.
Der Kunde hat die von MEDIENWERKSTATT VOGLER übermittelten Nachrichten und Vorlagen sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen und diese inhaltlich und grafi sch vor seiner Freigabe zu prüfen.
6.2. Der Kunde ist verpfl ichtet, Druckvorlagen in üblicher Form zu liefern und deren Verwendbarkeit selbst zu prüfen. Zulieferungen, auch in elektronischer und digitaler Form, des Kunden oder eines von ihm beauf-tragten Dritten unterliegen keiner Prüfungspfl icht seitens MEDIENWERKSTATT VOGLER. Dies gilt nicht für off ensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.

6.3. Zulieferungen des Kunden, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Ver-gütung vom MEDIENWERKSTATT VOGLER archiviert. Der Kunde ist verpfl ichtet, seine Zulieferungen selbst zu versichern und in üblichem Umfang davon Duplikate vorzuhalten. Der Kunde ist weiter verpfl ichtet, nur zuzuliefern, was keine Rechte Dritter, insbesondere nicht Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte, ver-letzt. Verstößt der Kunde hiergegen, hat er MEDIENWERKSTATT VOGLER auf erstes Anfordern von Ansprü-chen Dritter freizuhalten und dazu erforderlichenfalls auch die Rechtsverteidigung (mit) zu übernehmen.
6.4. Der Kunde ist für seine Zulieferungen in vollem Umfang verantwortlich und hat MEDIENWERKSTATT VOGLER auf erstes Anfordern insoweit auch von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Kunde garantiert MEDIENWERKSTATT VOGLER, dass Zulieferungen keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte, verletzen.
7. Sicherung der Vertragserfüllung
7.1.
MEDIENWERKSTATT VOGLER ist, wenn MEDIENWERKSTATT VOGLER nach dem Vertrag oder dem Gesetz vorzuleisten hat, berechtigt, seine Leistung zurückzuhalten, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die wirtschaftliche Lage des anderen Partners zu schwierig geworden ist, dass die Gegenleistung ge-fährdet ist. In dem Fall kann der Kunde die Zurückhaltung der Leistung durch Sicherheitsleistung abwenden.
7.2. Ist die Leistung bereits erbracht, kann MEDIENWERKSTATT VOGLER die Benutzung oder Bedienung seiner Anlagen oder seiner Werkleistung verbieten und dazu erforderlichenfalls auch durch die Anlage dadurch außer Betrieb nehmen, dass deren Versorgungsleitungen gekappt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1.
Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung bleibt die Ware im Eigentum der MEDIENWERKSTATT VOGLER. Der Kunde ist berechtigt, diese Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßen Gebrauches und Geschäftsgangs zu verwenden, zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändun-gen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
8.2. Weiter gewährt der Kunde MEDIENWERKSTATT VOGLER bis zur Erfüllung aller Forderungen von MEDIENWERKSTATT VOGLER (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die MEDIENWERK-STATT VOGLER aus jedem Rechtsgrund gegen seinen Kunden jetzt oder künftig zustehen, folgende Sicher-heiten (vgl. 8.3.– 8.5.), die MEDIENWERKSTATT VOGLER auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert seine Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
8.3. Der Kunde und MEDIENWERKSTATT VOGLER sind sich einig, dass bei der Verarbeitung der gelieferten Ware nach § 950 BGB eine neue Sache für MEDIENWERKSTATT VOGLER hergestellt wird. Für die Fälle einer Verbindung oder Vermischung der gelieferten Sache mit anderen beweglichen Sachen (§§ 947, 948 BGB) tritt der Kunde im Voraus seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an MEDIENWERKSTATT VOGLER ab. Für alle Fälle, bei denen durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Ware MEDIEN-WERKSTATT VOGLER an diesen Waren Eigentumsrechte verliert, tritt der Kunde hiermit im Voraus seinen Vergütungsanspruch nach § 951 BGB an MEDIENWERKSTATT VOGLER ab.
8.4. Forderungen des Kunden aus einem Weiterverkauf an Dritte werden im Voraus an MEDIENWERK-STATT VOGLER abgetreten. Wird die Ware vom Käufer zusammen mit anderen Sachen verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von MEDIENWERKSTATT VOGLER gelieferten Waren. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf im Rahmen eines ordnungs-gemäßen Geschäftsbetriebes widerrufl ich ermächtigt.
8.5. Auf Verlangen hat der Kunde MEDIENWERKSTATT VOGLER die Schuldner der abgetretenen Forderun-gen mitzuteilen und die Abtretung der Schuld off en zu legen.
8.6. Bei Zugriff en Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen ist der Kunde verpfl ichtet, auf das Eigentum von MEDIENWERKSTATT VOGLER hinzuweisen und MEDIENWERKSTATT VOGLER unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist MEDIENWERKSTATT VOGLER berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls vom Kunden die Abtretung der Herausgabe ansprüche gegen Dritte zu verlangen.
9. Gewährleistungsrechte
9.1.
MEDIENWERKSTATT VOGLER haftet innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung von Ware dafür, dass die Ware frei von Mängeln ist, die die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung und Bedienung auf-heben oder erheblich mindern. Fehler, die durch Abnutzung und / oder Verschleiß entstehen, sind nicht erfasst, selbst, wenn diese Fehler innerhalb des ersten Jahres nach Lieferung auftreten. Ferner sind solche Fehler nicht erfasst, die – nicht auf das Verhalten von MEDIENWERKSTATT VOGLER zurückgehend – durch unsachgemäße Verwendung durch den Erwerber oder einen Dritten, eigenmächtige Änderungen oder ähnliche, in der Sphäre des Erwerbers liegende Umstände verursacht werden.
9.2. Eine besondere Beschaff enheit der von MEDIENWERKSTATT VOGLER verkauften Ware oder ihre Eignung für eine besondere Verwendung gilt nicht als vereinbart, es sei denn, dass von den Vertragsparteien aus-drücklich und schriftlich eine andere Übereinkunft getroff en worden ist.
9.3. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digitalproofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
9.4. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Aufl age können nicht beanstandet werden. Berechnet wird immer die gelieferte Menge.
9.5. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Die Ware und deren Verpackung sind unver-züglich bei ihrer Anlieferung nach handelsüblichen Gepfl ogenheiten zu untersuchen. Beanstandungen sicht barer Mängel, der Menge und des Sortiments sind binnen 7 Tagen nach Empfang der Ware in Textform geltend zu machen und zu begründen. Bei unterlassener oder verspäteter Rüge sind Gewährleistungs-ansprüche gegen MEDIENWERKSTATT VOGLER ausgeschlossen.
9.6. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich in Textform erfolgen. Bei unter-lassener oder verspäteter Rüge sind Gewährleistungsansprüche gegen MEDIENWERKSTATT VOGLER aus-geschlossen. Fehler und Mängel der gelieferten Produkte sind MEDIENWERKSTATT VOGLER unabhängig davon, wie lange nach dem Kauf ein solcher Fehler oder Mangel auftritt, darzulegen und nachzuweisen.
9.7. Ansprüche wegen Mängeln der Ware sind auf Nacherfüllung beschränkt, und zwar nach Wahl der MEDIENWERKSTATT VOGLER auf das Recht der Nachbesserung und / oder Ersatzleistung. MEDIENWERKSTATT VOGLER ist zu dieser Nacherfüllung eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird MEDIEN-WERKSTATT VOGLER diese Möglichkeit verweigert, so ist MEDIENWERKSTATT VOGLER insoweit von der Nachbesserung und von weiteren Mängelansprüchen befreit. Ein Recht zum Rücktritt oder zur Minde-rung hat der Käufer nur dann, wenn auch eine wiederholte Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung der MEDIENWERKSTATT VOGLER fehlgeschlagen ist. Die Nacherfüllung und die sonstigen Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnützung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unge eigneter Betriebsmit-tel oder aufgrund besonderer äußerer Einfl üsse entstehen, die nach Sinn und Zweck des Vertrages nicht vorausgesetzt sind, bzw. auf unsachgemäße Änderung oder Instandsetzungsmaßnahmen durch den Käufer zurückzuführen sind.
9.8. Die Vorschriften der §§ 478 und 479 BGB über die Rückgriff sansprüche bleiben unberührt mit der Maßgabe, dass Schadensersatz von MEDIENWERKSTATT VOGLER nur geschuldet ist, wenn der Mangel auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von MEDIENWERKSTATT VOGLER beruht und / oder der Schaden in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht.
9.9. Gewährleistungsansprüche gegen MEDIENWERKSTATT VOGLER stehen nur dessen unmittelbarem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
10. Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
10.1.
Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pfl icht-verletzung durch MEDIENWERKSTATT VOGLER oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfl ichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MEDIENWERKSTATT VOGLER beruhen, gelten die unten in den Sonder bedingungen genannten Ausschluss- und Haftungsbegrenzungen nicht.
10.2. Gleiches gilt auch im Falle sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung von MEDIENWERKSTATT VOGLER oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung eines gesetz-lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MEDIENWERKSTATT VOGLER beruhen und bei der Verletzung einer Kardinalspfl icht aus dem Vertrag sowie in Fällen gesetzlich vorgeschriebener zwingender Haftung.
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der MEDIENWERKSTATT VOGLER und Dritten unterliegt ausschließ-lich deutschem Recht. Das internationale Kaufrecht fi ndet keine Anwendung.
11.2. Ausschließlicher Gerichtstand und Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpfl ichtungen ist Nürnberg als Sitz des für MEDIENWERKSTATT VOGLER zuständigen Landgerichts.
12. Ausschluss mündlicher Nebenabreden, Salvatorische Klausel
12.1.
Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebung aufgrund von Vereinbarungen bedür-fen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt auch für diese Klausel selbst.
Mündliche Nebenabreden – auch solche vor Vertragsschluss – entfalten keine Wirkung.
12.2. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen zur Folge. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen treten die rechtsgültigen Bestimmungen, die die Vertragsparteien bei Kenntnis der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksich-tigung des Sinnes und des Zweckes dieser Geschäftsbedingungen getroff en hätten, um den erstrebten wirtschaftlichen Erfolg herbei zuführen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.